AGB's
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von City4home Apartments
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im folgenden „AGB“ genannt – sind wesentlicher Bestandteil für Verträge mit dem Betreiber Jürgen Janke, Am Weilerhof 7, 63762 Großostheim – im Folgenden „City4home“ genannt – über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten (Apartments) zur Beherbergung, sowie aller für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen im Apartmenthäuser City4home.
Die AGB's finden Anwendung gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen, beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) – nachfolgend „Kunde“ genannt – und natürlichen Personen (Verbraucher).
Es gelten die in der aktuellen City4home-Preisliste genannten Preise – sofern in diesen AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarungen, insbesondere im schriftlichen Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung, nicht davon abgewichen wird. Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen mit ausschließlich deren Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.
Es bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von City4home, sollte die Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Zimmern zu anderen als Beherbergungszwecken erfolgen (wobei § 540 Satz 1 Satz 2 BGB Anwendungen findet), soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Der Maßgeblichkeit abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie City4home-Apartments in Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Weise übermittelt werden.
2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
Durch die Buchungsbestätigung von City4home kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande; alternativ kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Zimmer bzw. der sonstigen Leistungen zustande (etwa falls Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist). Auch mündliche Buchungsbestätigungen gelten als feste Buchungen.
City4home und der Kunde sind Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber City4home zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.
Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage abweichen, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annnahme der Leistungen.
3. Zahlung, Leistungen, Preise, Aufrechnung
Alle vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können von City4home geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht (und City4home dem zustimmt).
Die erste Monatsmiete sowie die Kaution müssen vor Bezug des Appartements auf das Konto von Homefortimes eingegangen sein. Andernfalls ist ein Einzug nicht möglich.
Rechnungsempfänger ist der/die hier als Mieter genannte Person/Institution.
Der Mietzins muss umgehend nach Rechnungsstellung beglichen werden und ist ohne Abzug fällig. Die in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziele sind unbedingt einzuhalten.
Bei Zahlungsverzug ist City4home berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. City4home bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann City4home je nach Mahnstufe eine Mahngebühr von bis zu € 25,00 erheben.
Es ist die Verpflichtung des Kunden, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an City4home zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen von City4home an Dritte.
Die Anmeldung für zur Verfügung gestellte Fernseh- und Rundfunkgeräte obliegt dem Mieter, da es sich um längerfristige Vermietungen handelt.
Es ist die Verpflichtung von City4home, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
City4home ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich oder auch mündlich vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des City4home Apartmenthauses aufrechnen oder mindern.
4. Bereitstellung des Zimmers, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments von City4home spätestens um 11.00 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen und alle ausgehändigten Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.
5. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen
Bei einer Stornierung der Buchung bis zu 14 Tage vor Anreise werden 80 % des vereinbarten Mietpreises für max. 6 Wochen fällig, bei einer Stornierung ab 14 Tage und kürzer vor der gebuchten Anreise wird der volle Mietzins für max. 6 Wochen berechnet. Kündigungen erfordern stets der Schriftform.
Ab dem Beginn der Leistungserbringung (d.h. ab dem offiziellen Vertragsbeginn und/oder ab dem Datum des vollzogenen Einzugs) beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen.
Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Beherbergungsvertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung nach Ablauf der unter Ziff. 4.1 genannten Fristen storniert wird, der Kunde nicht oder später erscheint oder früher abreist, vgl. § 552 BGB.
6. Rücktritt von City4home
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist City4home in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von City4home auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3.6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist City4home ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, von dem sie erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt haben. Ein wichtiger Grund, der City4home zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
6.3.1 der Kunde schuldhaft gegen eine ihm obliegende wesentliche vertragliche Pflicht verstößt oder seiner Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten, Vorauszahlung oder sonstigen Forderung, trotz Fälligkeit und Mahnung, nicht nachkommt
6.3.2 über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat
6.3.3 City4home begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von City4home in der Öffentlichkeit gefährden kann
6.3.4 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde den wichtigen Grund zu vertreten hat.
6.3.5. City4home das Haus an einen General- oder Ankermieter vermietet.
7. Haftung
Mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns haftet City4home für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn City4home die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von City4home beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von City4home beruhen. Einer Pflichtverletzung von City4home steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von City4home auftreten, wird City4home bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotel-/Gästehausparkplatz von City4home, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel-/Gästehausgrundstück von City4home abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet City4home nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
8. Datenschutz
City4home erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit dies für den Abschluss, die Erfüllung und die Abwicklung der Verträge erforderlich ist. Zu diesen personenbezogenen Daten zählen in erster Linie Name, Vorname bzw. Firma des Kunden sowie die Anschrift (Straße und Hausnummer oder Postfach, PLZ, Ort).
Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden verwendet, um die Verträge ausfertigen, die Leistung (Überlassung von Räumlichkeiten in dem Apartmenthaus zur Beherbergung bzw. zu Veranstaltungen) sowie etwaige Nebenleistungen (z.B. Verpflegung) erbringen und die Gegenleistung (Zahlung) abrechnen und ggf. durchsetzen zu können.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Erfüllung oder der Abwicklung der Verträge, insbesondere im Bereich des Inkassos, erforderlich ist oder der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat.
9. Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von City4home. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von City4home. Der Bestand des Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, sonstiger Vertragsbedingungen oder durch etwaige Regelungslücken nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen bzw. auszufüllen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung sowie der übrigen Regelungen des Vertrages weitestgehend entspricht.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Oberursel, sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Wiesbaden.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Weiter gelten folgende Bestimmungen zur Benutzung der Mietsache:
Der Vermieter hat das Recht, dem Mieter jederzeit ein anderes Appartement im Haus zuzuweisen, sollte dies erforderlich sein. Der Mieter erklärt sich hiermit einverstanden.
W-LAN Internetzugang: keine Gewähr für technische Ausfälle wg. externem Provider.
Der Mieter verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Medienzugänge, insbesondere Internet, nur im Rahmen gesetzlich zulässigen Gebrauchs zu nutzen. Insbesondere ist es dem Mieter untersagt, Datenschutz- oder Urheberrechte Dritter zu verletzen (vor allem durch illegales filesharing oder Download geschützter Dateien). Sollten Mieter hier zuwiderhandeln und Urheberrecht (z.B. illegale Downloads) verletzten, behält sich der Vermieter das Recht auf Schadensersatz vor.
Bei einer Mietdauer von mehr als zwei Monaten ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis mit Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen, ohne dass es eines Kündigungsgrundes im Sinne von § 573 BGB bedarf.
Alternativ bietet der Vermieter dem Mieter ein Apartment in einem anderen Apartmenthaus von City4home zum gleichen Preis an.
Der Mieter darf die Mietsache nur zu den im Vertrag bestimmten Zwecken benutzen.
Zu einer Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung (auch unentgeltlich) der Mietsache an Dritte ist der Mieter nicht berechtigt.
Übernachtungen Dritter sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zulässig.
Die Haltung von Tieren ist untersagt.
Im Objekt und in den Apartments gilt ein absolutes Rauchverbot.
Die Küchenzeile in jedem Apartment ist zum Aufwärmen von Speisen bzw. dem Zubereiten kleinere Mahlzeiten gedacht. Dabei ist auf ausreichende Belüftung zu achten. Das intensive Braten und Frittieren von Lebensmitteln und die Benutzung stark geruchsbildender Zutaten sind untersagt.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Vermieter nach erfolgloser Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. Darüber hinaus wird dem Mieter bei Verstoß gegen das Rauchverbot und die Bestimmungen zur Nutzung der Küchenzeile die Reinigung/Renovierung des Apartments in Rechnung gestellt (i.d.R. 450 Euro).
Es gelten folgende Bestimmungen zur Instandhaltung der Mietsache:
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für eine ausreichende Lüftung und Heizung des ihm überlassenen Appartements zu sorgen.
Der Mieter sichert eine ausreichende Lüftung des Appartements zu (3 x täglich je 10 Minuten Stoßlüften).
Der Mieter ist verantwortlich, Verstopfungen der Abwasserleitungen/Abflüsse unverzüglich sofort dem Vermieter zu melden. Bei Zuwiderhandlung kommt er für entsprechende Schäden auf.
Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Mietsache oder des Objekts bzw. Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, das überlassene Appartement nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt werden. Insoweit haftet der Mieter auch für das Verschulden von dritten Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten oder ihn aufsuchen. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Mietsache abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich liegt.
10. Verjährung
Alle Ansprüche gegen City4home verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von City4home beruhen.
Stand: 01.01.2018